Zulassungsvoraussetzungen
Zum Studium an der SRH Hochschule Heidelberg kann zugelassen werden, wer eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt:
- allgemeine Hochschulreife (Abitur)
- fachgebundene Hochschulreife (fachgebundenes Abitur)
- Fachhochschulreife
Daneben müssen die Studieninteressierten vor Studienbeginn ein mindestens sechswöchiges Praktikum im klinischen, rehabilitativen oder sozialen Bereich absolvieren und eine fachspezifische Aufnahmeprüfung bestehen.
Ausländische Bewerber müssen eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung durch Zeugnisse der bisherigen Ausbildung und ausreichend Deutschkenntnisse (DSH- oder TestDaF-Prüfung) vorweisen. Bitte wenden Sie sich hierzu an die
Fachhochschule Konstanz
Ausländerstudienkolleg
Brauneggerstraße 55
78462 Konstanz
Telefon 07531 206-414
Telefax 07531 206-683
scheu@fh-konstanz.de
www.ask.fh-konstanz.de
und fordern dort formlos einen "Zulassungsantrag mit Informationsblatt" an, der mit den entsprechenden Unterlagen an das Ausländerstudienkolleg zurückgeschickt werden muss. Das Ausländerstudienkolleg stellt den Grad der Vergleichbarkeit ausländischer Vorbildungsnachweise mit der deutschen allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife fest und entscheidet nach Prüfung der Bewerbungsunterlagen, ob die Bewerber direkt, nach Ablegen einer Deutschprüfung oder nach Ablegen einer Feststellungsprüfung zum Hochschulstudium zugelassen werden können.
Bewerbung
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Vorpraktikum
Für das mindestens sechswöchige Vorpraktikum, abzuleisten in Vollzeit gelten folgende Regelungen:
- Das Praktikum muss in einer Einrichtung mit klinischem Charakter abgeleistet werden. Dazu zählen z. B.:
- psychiatrische, psychotherapeutische und psychosomatische Kliniken
- sonder- und sozialpädagogische Einrichtungen
- Rehabilitationszentren
- geriatrische Einrichtungen - Wichtig und ausschlaggebend für die Anerkennung des Vorpraktikums ist der direkte Kontakt mit einem jeweils zu betreuenden Personenkreis.
- Das Praktikum muss "am Stück" abgeleistet werden; eine Aufteilung in mehrere Blöcke ist nicht zulässig.
- Der Beginn des mindestens sechswöchigen Vorpraktikums und der Bewerbungsschlusstermin dürfen maximal zwei Jahre auseinanderliegen.
- Sofern das Praktikum erst nach dem Bewerbungsschluss beginnt, muss der Bewerbung eine Bestätigung der Praktikumstelle beiliegen. Das Praktikum muss vor Studienbeginn beendet ist. Eine Ableistung des Vorpraktikums nach Studienbeginn, beispielsweise in den Ferien, ist nicht möglich.
- Auf Antrag kann das Vorpraktikum erlassen werden: bei Nachweis einer entsprechenden klinischen Tätigkeit im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses sowie Zivildienst oder Freiwilliges Soziales Jahr in entsprechenden Einrichtungen.





