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Zulassungsvoraussetzungen

Um zum Auswahlverfahren in einem Bachelorstudiengang an der SRH Hochschule Heidelberg zugelassen zu werden, müssen Bewerber eine der nachfolgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • allgemeine Hochschulreife (Abitur)
  • fachgebundene Hochschulreife (fachgebundenes Abitur)
  • Fachhochschulreife
  • fachbezogene berufliche Qualifikation
    • ohne Eignungsprüfung (§ 59 I LHG Baden-Württemberg)
      d.h. Meisterprüfung (HwO) o.ä. berufliche Fortbildung (z.B. Fachwirt IHK) in einem fachlich entsprechenden Bereich und Beratungsgespräch oder
    • mit Eignungsprüfung (§ 59 II LHG Baden-Württemberg)
      d.h. abgeschlossene mindestens zweijährige Berufsausbildung in einem fachlich entsprechenden Bereich und in der Regel eine mindestens dreijährige Berufserfahrung in einem fachlich entsprechenden Bereich

Gerne beraten wir Sie bezüglich Ihrer Zulassung in dem von Ihnen gewählten Studiengang persönlich.

weitere Zulassungsvoraussetzungen

Ferner müssen Bewerber eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • abgeschlossene Berufsausbildung im sozialen Bereich und/oder
  • Ableistung eines 3-monatigen Vorpraktikums im sozialen Bereich

Die Zulassung zum Studium der Sozialen Arbeit (B.A.) setzt ein mindestens dreimonatiges Vorpraktikum in einer Einrichtung des Sozialen Bereichs voraus. Eine einschlägige Berufsausbildung mit Fachschulabschluss kann vom Prüfungsausschuss der Fakultät gleichwertig anerkannt werden.

Durch das Vorpraktikum soll der Praktikant sozialarbeiterische Aufgaben und Handlungsweisen kennenlernen und einen Einblick in das spätere Berufsfeld erhalten. Dies erfordert regelmäßig eine Anleitung durch einen Sozialarbeiter/ Sozialpädagogen.

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Auswahlverfahren

Zur Auswahl der Studierenden und Testung der Studierfähigkeit der Studienbewerber werden Bewerberauswahltage durchgeführt.
Dies ermöglicht den Verantwortlichen der einzelnen Studiengänge, die Bewerber in unterschiedlichen Situationen (Interviews, Gruppenübungen) kennen zu lernen und geeignete Kandidaten für die Zulassung zum Studium auszuwählen.
Darüber hinaus findet ein auf psychologischer Testung beruhendes Assessment statt, um das Auswahlverfahren quantitativ zu stützen.

Die erfolgreiche Teilnahme am hochschuleigenen Auswahlverfahren ist Zulassungsvoraussetzung.

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Ausländische Bewerber

Für Bewerber aus dem Ausland gelten teilweise gesonderte Bestimmungen, diese finden Sie hier.

Ihr Ansprechpartner

Daniel Krupka

Telefon 06221 88-1469
Telefax 06221 88-3482
daniel.krupka@fh-heidelberg.de

Zuletzt erschienen

Köhler, Denis (Hrsg.), Neue Entwicklungen der forensischen Diagnostik in Psychologie, Psychiatrie und Sozialer Arbeit, Verlag für Polizeiwissenschaft, Frankfurt am Main 2010.

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