Zulassungsvoraussetzungen
Um zum Auswahlverfahren in einem Bachelorstudiengang an der SRH Hochschule Heidelberg zugelassen zu werden, müssen Bewerber eine der nachfolgenden Voraussetzungen erfüllen:
- allgemeine Hochschulreife (Abitur)
- fachgebundene Hochschulreife (fachgebundenes Abitur)
- Fachhochschulreife
- fachbezogene berufliche Qualifikation
- ohne Eignungsprüfung (§ 59 I LHG Baden-Württemberg)
d.h. Meisterprüfung (HwO) o.ä. berufliche Fortbildung (z.B. Fachwirt IHK) in einem fachlich entsprechenden Bereich und Beratungsgespräch oder - mit Eignungsprüfung (§ 59 II LHG Baden-Württemberg)
d.h. abgeschlossene mindestens zweijährige Berufsausbildung in einem fachlich entsprechenden Bereich und in der Regel eine mindestens dreijährige Berufserfahrung in einem fachlich entsprechenden Bereich
- ohne Eignungsprüfung (§ 59 I LHG Baden-Württemberg)
Gerne beraten wir Sie bezüglich Ihrer Zulassung in dem von Ihnen gewählten Studiengang persönlich.
Auswahlverfahren
Zur Auswahl der Studierenden und Testung der Studierfähigkeit der Studienbewerber werden Bewerberauswahltage durchgeführt.
Dies ermöglicht den Verantwortlichen der einzelnen Studiengänge, die Bewerber in unterschiedlichen Situationen (Interviews, Gruppenübungen) kennen zu lernen und geeignete Kandidaten für die Zulassung zum Studium auszuwählen.
Darüber hinaus findet ein auf psychologischer Testung beruhendes Assessment statt, um das Auswahlverfahren quantitativ zu stützen.
Die erfolgreiche Teilnahme am hochschuleigenen Auswahlverfahren ist Zulassungsvoraussetzung.
Zuletzt erschienen
Selig, Ralf, Rechtliche Probleme des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) unter besonderer Berücksichtigung der Personalgewinnung. Wirtschaftsrecht, Bd. 2, Logos Verlag, Berlin 2010.
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