Zulassung & Bewerbung
Zulassungsvorraussetzungen
Zugelassen für den anwendungsorientierten Masterstudiengang Musiktherapie sind Absolventen mit einem mindestens sechssemestrigen, staatlich anerkannten Hochschul- bzw. Fachhochschulabschluss folgender Disziplinen:
- Musik/Musikwissenschaft
- Psychologie
- Medizin
- Sonder-/Sozialpädagogik
- Musiktherapie
- sowie artverwandte Abschlüsse
Bewerbung
Bewerbungen sind in der Zeit vom 15. April bis 15. September eines jeden Jahres bei der Fakultät für Therapiewissenschaften möglich. Bitte bewerben Sie sich online über das Webportal.
http://service.fh-heidelberg.de/
Die Zulassung kann nur erfolgen, wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen, jedoch können bei Abschluss des vorhergehenden Studiums bis Ende September erforderliche Unterlagen nachgereicht werden. Liegt das B.A.- oder Diplomzeugnis der Hochschule bis zum Bewerbungsschluss noch nicht vor, so erfolgt eine Zulassung unter dem Vorbehalt, dass das Zeugnis unmittelbar nach Aushändigung vom Studienbewerber nachgereicht wird.
Die Vergabe von Studienplätzen erfolgt nach den geltenden Regelungen für die staatlichen Hochschulen des Landes Baden-Württemberg.
Wenn Studienbewerbern ein Studienplatz zugewiesen wird, muss dieser im gleichen Jahr angetreten werden. Eine Reservierung eines Studienplatzes für die nachfolgenden Jahre ist nicht möglich.
Hinweis für ausländische Studienbewerber
Bei fremdsprachigen Texten ist eine Übersetzung ins Deutsche durch einen vereidigten Übersetzer entsprechend beizufügen.
Zudem muss den Bewerbungsunterlagen ein Nachweis über vorhandene Deutschkenntnisse vorliegen (z. B. eine bestandene Deutschprüfung am Goethe-Institut).
Fachspezifische Studienvoraussetzungen
- Um den vielfältigen Anforderungen von Ausbildung und Beruf im Bereich der Musiktherapie gerecht werden zu können, werden als fachspezifische Studienvoraussetzungen erwartet:
- Erfahrung mit Musik
- gute Instrumentalkenntnisse (auch Notenlesen)
- Aufgeschlossenheit für Improvisation und kreative Arbeit
- Geduld, Konzentrationsfähigkeit und Ausdauer bei der Arbeit mit psychisch und/oder körperlich Kranken/Behinderten
- Interesse an Forschung
Aufnahmeprüfung
Nach Prüfung der Bewerbungsunterlagen kann das Fakultätsprüfungsamt eine Aufnahmeprüfung je nach Aktenlage anberaumen, wenn die fachspezifischen Studienvoraussetzungen nicht zweifelsfrei aus den Unterlagen hervorgehen.
