Für eine Bewerbung um einen Ausbildungsplatz sind folgende Unterlagen schriftlich einzureichen:
- ausgefüllter Bewerbungsbogen (einfach)
- Studienabschlusszeugnis (beglaubigt)
- polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als drei Monate bei Eingang der Bewerbung; kann nachgereicht werden)
- tabellarischer Lebenslauf;
- drei Passbilder neueren Datums (Original; Namensangabe auf der Rückseite)
- ärztliches Gesundheitszeugnis (nicht älter als drei Monate bei Eingang der Bewerbung; kann nachgereicht werden)
- Nachweis über relevante Zusatzqualifikation (soweit erworben)
- Angaben über Bewerbungen bei anderen psychotherapeutischen Ausbildungsgängen
- für nicht-deutsche Bewerber gilt § 5 PsychThG, zusätzlich muss ein Sprachnachweis über Kenntnisse der deutschen Sprache enthalten sein
Den Bewerbungsbogen (95kb) können Sie hier herunterladen!
Das Bewerbungsverfahren umfasst folgende Punkte in zeitlicher Abfolge:
- Antragstellung (Bewerbungsschluss: 30.06.2012)
- Überprüfung der eingereichten Unterlagen
- Bewerbungsgespräche
- schriftliche Benachrichtigung
- Vertragsabschluss
Die Zulassung des Bewerbers bzw. der Bewerberin wird nach den Bewerbungsgesprächen und anhand der Bewerbungsunterlagen erteilt. Über die Bewerbungsgespräche wird ein Protokoll angefertigt.
Die Aufnahme in die Ausbildung erfolgt nach
- Erfüllung der Voraussetzungen nach §5 (2) Psych-ThG;
- erfolgreichem Bewerbungsgespräch;
- ordnungsgemäßer Einschreibung und
- fristgerechter Überweisung der Ausbildungsgebühren für das erste Quartal gemäß der jeweils geltenden Gebührenordnung (282 kb).
Weitere Informationen erhalten Sie unter hap-kjp@fh-heidelberg.de oder unter der +49 6221 88 -4140.





