Inhaltliche Strukturierung der Ausbildung
Theoretische Ausbildung (600 Stunden)
Die theoretische Ausbildung soll sich hauptsächlich über die für diesen Ausbildungsteil vorgesehenen ersten zwei Jahre erstrecken, d. h. durchschnittlich 250 bis 300 Stunden pro Jahr.
Im ersten Jahr sollen die Teilnehmer und Teilnehmerinnen schrittweise eine therapeutische Basiskompetenz im Bereich Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie erwerben.
Im zweiten und dritten Jahr erfolgt der Erwerb von differentieller Behandlungskompetenz mit Schwerpunkt Verhaltenstherapie und eine Ergänzung der therapeutischen Behandlungsmethoden durch Vermittlung von Kenntnissen und Basisfertigkeiten in weiteren Psychotherapieverfahren.
- Methodenübergreifender Teil (200 Stunden)
- Methodenspezifischer Teil (400 Stunden)
Praktische Ausbildung inklusive Supervision (750 Stunden)
- Supervision (150 Stunden): 50 Stunden Einzelsetting/100 Stunden Gruppensetting
- Psychotherapeutische Behandlungspraxis (600 Stunden)
Praktische Tätigkeit (1.800 Stunden)
- Praktische Tätigkeit in einer Kinder- und Jugendpsychiatrischen Einrichtung (1.200 Stunden)
- Praktische Tätigkeit in einer vom Sozialversicherungsträger anerkannten Einrichtung der Kinder- und Jugendpsychotherapeutischen oder -psychosomatischen Versorgung (600 Stunden)
Selbsterfahrung (120 Stunden)
Die Selbsterfahrung findet im Kleingruppensetting statt.
"Freie Spitze" (930 Stunden)
- Literaturstudium während der Ausbildung und der praktischen Ausbildung
- Dokumentation der Fälle während der praktischen Ausbildung
- Schreiben von Kassenanträgen, Vor- und Nachbereitung von Therapiestunden während der praktischen Tätigkeit
- Vor- und Nachbereitung der Supervision
- Erstellen der geforderten Falldokumentationen während der praktischen Ausbildung
- Prüfungsvorbereitung
Eventuell auch:
- Referate vorbereiten und halten
- Teilnahme an zusätzlichen Lehrveranstaltungen oder Tagungen bzw. Kongressen
- Forschungstätigkeiten
- Erhöhung der Stundenzahl bestimmter Ausbildungsteile, z. B. längere praktische Tätigkeit oder längere praktische Ausbildung
Prüfungen
- Zwischenprüfung Ende des 2. Jahres
- Staatliche Abschlussprüfung nach dem 3. Jahr





