Deutschlandstipendium - Wir sind dabei!
Die SRH Hochschule Heidelberg ist mit dem Deutschlandstipendium gestartet!
Der nächste Bewerbungszeitraum wird rechtzeitig bekannt gegeben.
Bewerben können sich
- Studierende im ersten Fachtrimester/-semester mit einem herausragenden Notendurchschnitt im Abitur bzw. Fachabitur sowie Erstsemester, die auf Grund beruflicher Qualifikation eingeschrieben sind,
- Studierende ab dem 2. Fachtrimester/-semester, die bisher während ihres Studiums herausragende Leistungen erzielt haben.
- Studierende, die mindestens noch ein Jahr im Studiengang, d.h. im Bewilligungszeitraum 10/2011- 10/2012, immatrikuliert sind.
Die Vergabe des Stipendiums setzt eine schriftliche Bewerbung voraus. Die Hochschule versendet keine Ablehnungsbescheide. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesendet.
Zu einer vollständigen Bewerbung gehören
- Bewerbungsformular
- Motivationsschreiben bezüglich der Studiengangswahl
(max. 2 DIN A4-Seiten) - tabellarischer Lebenslauf
- beglaubigte Kopie des Zeugnisses der Hochschulzugangsberechtigung
bei ausländischen Zeugnissen eine auf das deutsche System übertragbare Übersetzung und Umrechnung in das deutsche Notensystem - ggf. der Nachweis über eine besondere Qualifikation, die zum Studium in dem jeweiligen Studiengang an der SRH Hochschule Heidelberg berechtigt
- ggf. das Zeugnis über einen ersten Hochschulabschluss
- ggf. aktuelle Notenübersicht aus dem bisherigen Studium
- Empfehlungsschreiben eines Hochschullehrers/einer Hochschullehrerin aus dem jeweiligen Studienfach oder eines Lehrers/einer Lehrerin der zuletzt besuchten weiterführenden Schule
- Sonstige Nachweise, die die im Antrag gemachten Angaben belegen
z.B. ehrenamtliche Tätigkeiten, besondere persönliche oder familiäre Umstände wie Krankheiten und Behinderungen, etc.
Kriterien
Die SRH Hochschule Heidelberg vergibt die Stipendien nach den vom Stipendiengesetz, der hierzu ergangenen Rechtsverordnung und der in der Ordnung zur Vergabe des Deutschlandstipendiums an der SRH Hochschule Heidelberg festgelegten Auswahlkriterien.
Bei der Bewertung der Leistung und Begabung können danach insbesondere folgende Kriterien herangezogen werden:
- für Studienanfängerinnen und Studienanfänger die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung unter besonderer Berücksichtigung der für das gewählte Studienfach relevanten Einzelnoten,
- für bereits immatrikulierte Studierende ab dem 2. Fachtrimester/-semester die bisher erbrachten Studienleistungen, insbesondere die erreichten ECTS-Punkte, für Studierende eines Master-Studiengangs auch die Abschlussnote des vorausgegangenen Studiums.
Hierbei wird, soweit möglich, neben dem absoluten Notendurchschnitt, insbesondere auch die Relation zu vergleichbaren Studierenden bzw. Mitschülern berücksichtigt.
- Empfehlungsschreiben eines Hochschullehrers/einer Hochschullehrerin aus dem jeweiligen Studienfach der Bewerberin/des Bewerbers bzw. eines Lehrers/einer Lehrerin der zuletzt besuchten weiterführenden Schule.
Bei der Gesamtbetrachtung des Potentials der Bewerberin/des Bewerbers können außerdem weitere Kriterien wie der bisherige persönliche Werdegang, Auszeichnungen, eine vorangegangene Berufstätigkeit und Praktika, außerschulisches oder außerfachliches Engagement wie bspw. eine ehrenamtliche Tätigkeit, gesellschaftliches, soziales, hochschulpolitisches oder politisches Engagement, Mitarbeit in Verbänden oder Vereinen, das Motivationsschreiben sowie weitere persönliche oder familiäre Umstände herangezogen.
Die Förderung für die ausgewählten Stipendiatinnen und Stipendiaten beginnt zum
01. Oktober 2012. Die Studierenden erhalten 300 Euro monatlich für ein Jahr (Bewilligungszeitraum), wobei die Auszahlung voraussetzt, dass die Stipendiatin oder der Stipendiat an der SRH Hochschule Heidelberg immatrikuliert ist. Eine Verlängerung ist - vorbehaltlich der Zusage durch die Förderer - innerhalb der Regelstudienzeit möglich.
Das Stipendium ist einkommensunabhängig und mit der Förderung durch das BAföG kombinierbar.
Eine Doppelförderung durch andere leistungsbasierte, materielle Förderungen der Begabtenförderwerke ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn die Summe dieser Förderung je Semester, für das die Förderung bewilligt wurde, einen Monatsdurchschnitt von 30 Euro unterschreitet
Auf das Stipendium besteht kein Rechtsanspruch.
Ihre Ansprechpartnerin

Anika Fischer
Telefon 06221 88-2880
Telefax 06221 88-1444
anika.fischer@fh-heidelberg.de



